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Inhalt:
Finanzplanung in der Praxis
Bausteine I: Versichern
Bausteine II: Vorsorgen
Bausteine
III: Investieren
Reich & Glücklich |

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Finanzplanung in der Praxis
Tabelle 1: Die Privatbilanz
| Geldvermögen |
Euro |
Schulden |
Euro |
| Giro-/Termingeldkonten |
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Dispositionskredit |
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| Fondsanteile |
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Bankdarlehen |
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| Aktien |
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Immobilienfinanzierung |
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| Rentenpapiere |
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sonstige Darlehen |
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| Lebensversicherung |
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| Immobilien |
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| Summe |
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Summe |
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| Netto-Vermögen |
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Tabelle 2: Schema zur
Ermittlung des finaziellen Spielraums
| Einnahmen |
Euro |
Ausgaben |
Euro |
| Nettoeinkommen |
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Miete |
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| Kapitaleinkünfte |
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Haushalt |
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| Vermietung |
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Kleidung |
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| Sonstige Einkünfte |
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Freizeit |
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Versicherungen |
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Sonstige Ausgaben |
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| Summe |
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Summe |
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| Verbleibender finanzieller Spielraum |
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Ausgangspunkt einer jeden Finanzplanung sollte die
Analyse der individuellen Vermögenssituation sein. In einer Privatbilanz werden -
vergleichbar einer Unternehmensbilanz - Vermögen und Schulden saldiert, um den aktuellen
Vermögensstatus zu ermitteln (vgl. Tabelle 1). Noch wichtiger - vor allem in der
Ansparphase - ist ein Überblick über die individuelle Einnahmen- und Ausgabensituation
(vgl. Tabelle 2). Mit Hilfe dieser Grunddaten läßt sich der finanzielle Spielraum für
den langfristigen Vermögensaufbau abschätzen. Um den Vermögensaufbau
auf die individuelle Lebensplanung abzustimmen, gilt es nun, die finanziellen Ziele weiter
zu präzisieren: Ist in absehbarer Zeit der Erwerb einer Immobilie geplant oder soll eine
zusätzliche private Altersvorsorge aufgebaut werden? Gilt es zunächst nur die
Grundsicherung zu optimieren oder ist im Rahmen eines langfristigen Vermögensaufbaus eine
nachhaltige Erhöhung des Lebensstandards intendiert?
Sind die wesentlichen Eckpunkte für den individuellen Finanzplan bestimmt,
lassen sich nun - aufbauend auf den Grunddaten - die verschiedenen Bausteine der privaten
Finanzplanung bzw. der Vermögensbildung - Versichern, Vorsorgen & Investieren -
optimieren. Dabei kommen verschiedene Fragen in den Blick: welche Versicherungen sind
unverzichtbar, welche optional, welche überflüssig? Ist für die private
Altersvorsorge eine Kapitallebensversicherung oder eine private Rentenversicherung
vorzuziehen? Wie lassen sich Aktieninvestments effizient umsetzten und kontrollieren?
Für die damit verbundenen vielschichtigen Fragen werden im Folgenden einige
generelle Hinweise formuliert |
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Versichern heisst ganz generell, die
finanziellen Folgen individueller Risiken (Krankheit, Unfall, Schadensersatz usw.) durch
den Abschluss einer Versicherung zu diversifizieren. Dazu wird von einem Versicherer für
eine bestimmte Schadensklasse (Krankheit, Unfall usw.) ein Risikokollektiv organisiert.
Die zu erwartende Schadenssumme (plus einer Gebühr für die Verwaltung des
Risikokollektivs) wird vom Versicherer dann über die Versicherungsprämien refinanziert.
Aus dem Konstruktionsprinzip von Versicherungen lassen sich einige Kriterien für deren
Auswahl ableiten:
1. Versicherungen lohnen vor allem dann, wenn eine geringe
Eintrittswahrscheinlichkeit mit einer hohen finanziellen Belastung im Schadensfall
korrespondiert (z.B. bei der Berufsunfähigkeitsversicherung). Erhöht sich die
Eintrittswahrscheinlichkeit bei erwartungsgemäss eher geringer Schadenshöhe, dominieren
die Verwaltungskosten zunehmend die eigentliche Versicherungsleistung. Entsprechend ist
dann die eigene Risikoübernahme dem Abschluß einer Versicherung vorzuziehen.
2. Wesentlichen Einfluss auf die Versicherungsprämie hat die
Zusammensetzung des Risikokollektivs. Idealiter werden Versicherungen für Gruppen mit
vergleichbarer Schadenswahrscheinlichkeit organisiert. So werden die Tarife von
Berufsunfähigkeitsversicherungen nach Berufen, Tarife für die private
Krankenversicherung nach Vorerkrankungen und Alter differenziert. Der Auswahl des
richtigen Risikokollektivs bzw. des richtigen Versicherungstarifs fällt damit - neben der
Entscheidung welche Schadensklasssen überhaupt zu versichern sind - zentrale Bedeutung
zu. Darüber hinaus kann die Ausgestaltung der Versicherung generelle Anreize zur
Schadensvermeidung bieten. So hilft eine Selbstbeteiligung im Schadensfall (verwaltungs-)
kostenintensive Bagatellfälle zu vermeiden, was die Gesamtschadenssumme und damit
langfristig die Kosten für die Versicherung senkt.
3. Weiterer wichtiger Einflussfaktor der Versicherungsprämie ist
die Verwaltungsgebühr. Generell sollte die eigentliche Versicherungsleistung nicht von
den Verwaltungskosten des Versicherers dominiert werden. Im Einzelfall läßt sich die
Versicherungsprämie leider kaum in die verschiedenen Faktoren (Deckung der Schadenssumme
des Risikokollektivs versus Verwaltungsgebühren) aufspalten. Direktversicherungen lassen
jedoch langfristig Kostenvorteile erwarten.
Fazit: Ein optimaler Einsatz des Bausteins
"Versichern" im Rahmen der privaten Finanzplanung sollte die effiziente
Absicherung existenzieller Risiken gewährleisten. Wird der Versicherungsschutz nach den
oben genannten Kriterien optimiert, erhöht dies nicht selten den finanziellen Spielraum
für die weitere Finanzplanung bzw. die Vermögensbildung. |
Versichern
Die folgende Tabelle bietet ein Schema, um den vorhandenen
Versicherungsschutz zu optimieren (Versicherungsschutz für existenzielle Risiken ist grau
hervorgehoben. Existenzielle Risiken sollten immer abgesichert werden. Alle weiteren
Versicherungen sollten entsprechend der links genannten Kriterien überprüft werden).
Tabelle 3
| Versicherungart |
Prämien für bestehenden Versicherungs- schutz |
Prämien für die günstigste Versicherung |
optimierter Versicherungs- schutz |
| Berufsunfähigkeit |
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| Private Haftpflicht |
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| Unfall |
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| Hausrat |
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| Risikoleben |
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| Kapitalleben |
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| Private Rente |
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| Krankheit |
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| Arbeitslosigkeit |
gesetzlich |
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- |
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| Summen |
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| Ersparnis |
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Vorsorgen
Tabelle 4: Chronik der gesetzlichen Rentenversicherung in
Deutschland
| 1881 Die Gefahr sozialer
Unruhen veranlasst Wilhelm I. zu einer Botschaft in der die “positive Förderung des
Wohls der Arbeiter” zur kaiserlichen Pflicht erklärt wird. In der Folge entstehen
unter Reichskanzler Bismarck zunächst die gesetzliche Krankenversicherung (1883) und die
Unfallversicherung (1884).
1889
Die Alters- und Invaliditätsversicherung für Arbeiter wird eingeführt. Schon bald
entsteht ein umfassendes System der staatlichen Altersvorsorge, das praktisch alle
Beschäftigten (Angestellte werden 1911 versicherungspflichtig) im Alter und bei
Arbeitsunfähigkeit und ihre Hinterbliebenen nach ihrem Tod absichert. Eine Altersrente
wurde zunächst ab 70 Jahren ausgezahlt.
1957
Die erste einschneidende Reform der GRV. Bis zum Jahr 1956 zahlte jeder
Versicherungspflichtige seine Beiträge noch auf ein persönliches Rentenkonto und sparte
somit sein Alterskapital an. Die GRV war also ursprünglich nach dem
Kapitaldeckungsverfahren organisiert. Die Weltwirtschaftskrise und der zweite Weltkrieg
hatten die Beitragsreserven der GRV jedoch stark reduziert. Der Bundestag entscheidet sich
daher für den Übergang zum Umlageverfahren. Die Reform sorgt für die Rentenanpassung an
die allgemeine Entwicklung der Bruttolöhne.
1967
Der Kapitalstock aus dem früheren Kapitaldeckungsverfahren ist endgültig aufgezehrt. Die
deutsche Rentenversicherung wird nun ausschließlich per Umlageverfahren finanziert.
1972
Die sogenannte "flexible Altersgrenze" wird eingeführt: Versicherte können auf
Wunsch schon mit 63 Jahren, Schwerbehinderte, Berufs- und Erwerbsunfähige mit 60 Jahren
ohne finanzielle Nachteile in Rente gehen. Die Rentenversicherung wird für nicht
erwerbstätige Hausfrauen und Selbständige geöffnet.
1977
Das 20. Rentenanpassungsgesetz bringt eine Verringerung der Bewertung von
Ausbildungszeiten. Zeiten der Schul-, Fachschul- und Hochschulausbildung werden damit
höchstens mit dem Durchschnittsverdienst aller Versicherten bewertet.
1978
Mit dem 21. Rentenanpassungsgesetz wird die Rentenanpassung von der Bruttolohnentwicklung
abgekoppelt. Abweichend von der Lohnentwicklung werden die Renten 1979 nur um 4,5 vH sowie
1980 und 1981 nur um je 4 vH erhöht.
1983
Das Haushaltsbegleitgesetz führt in mehreren Stufen den Krankenversicherungsbeitrag für
Rentner bis zur Höhe des durchschnittlichen Beitragssatzes von Arbeitnehmern ein.
1984
Mit dem Vorruhestandsgesetz wird die "Vorzeitige Altersrente" in der GRV
beschlossen.
1985
Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts wird die Benachteiligung von Frauen bei
der Hinterbliebenenrente beseitigt; Kindererziehungsjahre werden in der GRV angerechnet.
1989
Anfang der neunziger Jahre erkennen die Verantwortlichen, dass die Leistungserweiterungen
der Vergangenheit die Beitragsstabilität in der GRV gefährden. Mit der
"Rentenreform 1992" wird die Rentenanpassung nunmehr gemäß der Nettolöhne
vorgenommen, was bei steigenden Sozialversicherungsbeiträgen die Rentenerhöhungen
dämpft. Die Altersgrenzen werden heraufgesetzt, Ausbildungszeiten nur noch bis zu maximal
sieben Jahren anerkannt. Die Bewertung dieser Zeiten wird von 90 vH auf 75vH des
Durchschnittsverdienst aller Versicherten herabgesetzt. Ab 2001 soll eine stufenweise
Erhöhung die gesetzliche Altersgrenze auf 65 Jahre festlegen. Bei vorgezogenem
Altersrentenbeginn soll ein Rentenabschlag von 0,3 vH pro Monat eingeführt werden. Die
Anzahl der Mindestversicherungsjahre bei der Rente nach Mindesteinkommen für
Beitragszeiten zwischen 1973 und 1991 wird von 25 auf 35 heraufgesetzt.
1995
Einführung eines Pflegeversicherungsbeitrags für Rentner.
1996
Auch die nächste Reform setzt den Trend zur Leistungsverkürzung fort: Für Neurenten ab
1997 werden schulische Ausbildungszeiten nur noch bis zu drei Jahren anerkannt. Zudem wird
die berufliche Ausbildung geringer bewertet: Ab 1997 werden die Pflichtbeiträge der
ersten drei Jahre - vorher 4 Jahre - als sogenannte beitragsmindernde Zeiten statt mit
mindestens 90 vH nur noch mit 75 vH des Durchschnittsverdienst aller Versicherten
angerechnet. Die stufenweise Erhöhung der Altersgrenze wird auf das Jahr 2000 vorverlegt.
1997
Im Rentenreformgesetz 1999 wird versucht das Rentenniveau der Zukunft deutlich zu senken,
indem es von der Lebenserwartung abhängig gemacht wird. Der Anstieg der Renten soll durch
den Einbau eines "demographischen Faktors" in der Rentenformel verringert
werden.
1998
Der demographische Faktor wird nach der Bundestagswahl Ende 1998 zurückgenommen.
Stattdessen beschließt die neue Bundesregierung die Nettolohnanpassung für die Jahre
2000 und 2001 auszusetzen und die Renten entsprechend der allgemeinen Preissteigerungsrate
zu erhöhen.
2000
Im November stellt die Bundesregierung ihren Entwurf für ein neues
"Altersvermögensgesetz" vor. Kern des Reformentwurfs ist die staatliche
Förderung einer freiwilligen kapitalgedeckten Altersvorsorge. Die private Zusatzrente
soll zukünftige Lücken bei der Umlagerente kompensieren. Ein ursprünglich geplanter
Ausgleichsfaktor, der die Renten für Neuzugänge ab dem Jahr 2011 gekürzt und jüngere
Beitragszahler relativ stärker belastet hätte, wird nach vielfachen Bedenken wieder aus
dem Gesetzentwurf gestrichen. Statt dessen wird ein Vorschlag der
Rentenversicherungsträger aufgenommen, der im Prinzip dem Demographiefaktor der
Vorgängerregierung entspricht.
2001
Der Bundestag verabschiedet das Altersvermögensgesetz und stimmt damit der Rentenreform
der Regierung zu. Die Reform sieht den Aufbau einer kapitalgedeckten, freiwilligen
privaten Zusatzrente für Arbeitnehmer vor, die vom Staat gefördert wird. Ab 2008 wollen
Bund und Länder hierfür jährlich rund 20 Mrd. DM aufbringen.
Quelle: Deutsches Institut für Altervorsorge |
Tabelle 5
| Eine Annäherung an den aktuellen Rentenanspruch bietet die
folgende Überschlagskalkulation zur Rentenschätzung in der gesetzlichen
Rentenversicherung: Monatsrente = (aktueller
Monatsbruttoverdienst * 12 * Versicherungsjahre * 0,8) / 1000
Eine genauere Berechnung bietet der Rentenrechner des Deutschen Instituts
für Altersvorsorge:
http://www.dia-vorsorge.de/finanztool.htm |
Tabelle 6
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Anlagetyp I |
Anlagetyp II |
| Kapitalerhalt |
garantiert |
zu erwarten, aber nicht und vor allem nicht zu jedem
Zeitpunkt garantiert |
| zu erwartende Rendite |
mittel (Mindestrendite garantiert) |
hoch (aber keine Renditegarantie) |
| Risiko |
gering, kontinuierliche Performance |
hoch, stark schwankende Performance |
| Steuer |
grundsätzlich sind Kapitalerträge - soweit sie über die
Freibeträge hinausgehen - voll zu versteuern. Sonderregelungen mit steuerlichen Vorteilen
gelten für verschiedene Formen der Altersvorsorge ((Kapital-) Lebensversicherungen,
Riester-Rente, Eichel-Förderung im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge) |
grundsätzlich sind Kapitalerträge - soweit sie über die
Freibeträge hinausgehen - voll zu versteuern. Neben den Dividenden (also Kapitalerträgen
im engeren Sinne) fällt ein wesentlicher Teil der Rendite jedoch als zurzeit noch
steuerfreier Vermögenszuwachs (z.B. durch Kurssteigerung von Aktien) an. |
Tabelle 7: Die folgenden Werte beziehen sich auf den
Anlagezeitraum vom 31.07.1989 bis zum 31.07.1999 und sind in Euro ausgewiesen. Während
die absolute Performance abhängig von Betrachtungszeitraum stark variieren kann (für
keine der betrachteten Anlageformen sind derzeit ähnliche Renditen zu erwarten), ist
davon auszugehen, daß die relative Performance, also die Renditedifferenz zwischen den
Anlageformen langfristig relativ konstant bleibt.
| Anlageform |
durschschnittliche Rendite |
Vemögenszuwachs (Anlagesumme 100000 Euro/ Anlagezeitraum 10
Jahre) |
| durchschnittlicher Geldmarktzins DM (als Schätzung für den
durchschnittlichen Sparzins) |
ca. 6% (zu versteuern) |
179 085 |
| durchschnittliche jährliche Rendite von 43 Rentenfonds |
ca. 7% (zu versteuern) |
196 715 |
| durchschnittliche Rendite für den Sparanteil
von Lebensverssicherungen |
> 6 % (steuerfrei/ informierte Schätzung) |
> 179 085 |
| Quelle: Fehrenbach/Kapferer "An
Investmentfonds verdienen", DM Magazin, eigene Berechnungen (Berechnungen ohne
Gewähr) |
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Neben der Absicherung existenzieller Risiken durch
Versicherungen, ist die Vorsorge der zweite wichtige Baustein der individuellen Grundsicherung.
Besonders der Altersvorsorge kommt in diesem Zusammenhang eine zentrale Bedeutung
zu. Die wesentliche Säule der Altersvorsorge für Arbeitnehmer
bildet seit Ende des 19. Jahrhunderts die gesetzliche Rentenversicherung (zu einer Chronik
der gesetzlichen Rentenversicherung siehe Tabelle 4). Sie ist ein Vorsorgekonzept, das
sich zwar vorrangig an individuellen Erwerbsbiographien orientiert, zugleich aber
solidarische Komponenten enthält (Witwenrenten, teilweise Anrechnung von Ausbildungs- und
Erziehungszeiten).
Grundsätzlich erwirbt der Versicherungsnehmer einen von den Versicherungsjahren
und der Höhe Beitragszahlungen abhängigen Rentenanspruch. Die gesetzliche Rente wird von
allen abhängig beschäftigten Arbeitnehmern im Umlageverfahren finanziert, d.h. die Summe
der Beitragszahlungen eines Jahres sollte der Gesamtrentensumme desselben Jahres
entsprechen. (Derzeit wird von diesem Prinzip abgewichen und die Rentenkasse durch
Steuermittel massiv aufgestockt, da sonst das sozialpolitisch erwünschte (bzw.
notwendige) Rentenniveau zu einer wirtschaftpolitisch nicht erwünschten Belastung
der Beitragszahler führen würde).
Die Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung betrug ursprünglich maximal 70% des
durchschnittlichen (also über das gesamte Erwerbsleben berechneten) Nettogehalts. Dieser
Satz wurde im Zuge der 2001 beschlossenen Rentenreform, die auf eine staatliche geförderte
kapitalgedeckte Zusatzrente setzt, zunächst auf 67% des durchschnittlichen Nettogehalts
abgesenkt. Das Niveau der gesetzlichen Altersbezüge liegt damit immer erheblich unter dem
letzten Nettogehalt (wichtig:
die Leistungen des gesetzlichen Rente orientieren sich am
durchschnittlichen und nicht des letzten Nettogehalts!). Zudem muss vor
dem Hintergrund zunehmender Finanzierungsdefizite der Rentenkassen mit
einer weiteren Absenkung der Altersbezüge gerechnet werden. Damit rückt
die private Altersvorsorge stärker in den Blick.
Ein wichtiger Bezugspunkt für die private Altersvorsorge ist die Differenz
zwischen den zu erwartenden gesetzlichen Rentenbezügen und dem letzten
Nettoeinkommen, die sogenannte Versorgungslücke. Das Konzept der
Versorgungslücke lässt sich noch weiter präzisieren: Die effektive Versorgungslücke
bezeichnet die Differenz zwischen den zu erwartenden Leistungen der gesetzlichen
Rentenversicherung und den individuellen Erwartungen an die Höhe bzw. den
Leistungsumfang der angestrebten Grundsicherung im Alter.
Die effektive Versorgungslücke hängt damit von zwei Faktoren ab:
1. Einer genauen Berechnung der Leistungsansprüche aus der gesetzlichen
Rentenversicherung (vgl. Tabelle 5). Vgl. hierzu auch die jährliche Mitteilung über
die individuellen Rentenansprüche durch die Rentenversicherungsträger .
2. Die Präzisierung der persönliche Erwartungen an eine finanzielle
Grundsicherung im Alter (unter Berücksichtigung der Inflation). Reichen beispielsweise 67%
des durchschnittlichen Nettogehalts für die Grundsicherung, wäre - bei entsprechendem
Rentenanspruch - mit der gesetzlichen Rente der Mindeststandard für die individuelle
Altersvorsorge erreicht - und keine explizite private Vorsorge mehr notwendig. Weiterer
finanzieller Spielraum könnte dann auch für riskantere Formen der
Vermögensbildung, für Investments eingesetzt werden.
Ist der Vorsorgebedarf für die private Altersvorsorge, ist die effektive
Versorgungslücke bestimmt, gilt es diese mit Hilfe einer geeigneten Anlagestrategie zu
schließen. Entsprechend der Funktion der Altersvorsorge als wesentlichem Element der
finanziellen Grundsicherung, sollte dabei eine risikoaverse Anlagestrategie
dominieren (Primat der Vorsorge). Risikoaverse Anlagestrategien zeichnen sich dadurch aus,
dass sie auf Anlageformen setzen, die den Kapitalerhalt und eine Mindestrendite
garantieren. Alle Anlageformen die diese Bedingungen (Kapitalerhalt und Mindestrendite)
erfüllen, können dem Anlagetyp I zugerechnet werden. Investments als risikoaffine
Anlageformen gehören entsprechend zum Anlagetyp II (die wesentlichen Unterschiede von
Anlageformen von Anlagetyp I und Anlagetyp II sind Tabelle 8 noch einmal
zusammengestellt).
Welche Anlageformen des Anlagetyps I - festverzinsliche Wertpapiere,
Kapitallebensversicherungen, Formen der betriebliche Altersvorsorge, Riester-Rente oder selbstgenutzte
Immobilie - dabei im Einzelfall vorzuziehen sind, hängt stark von den finanziellen und
steuerlichen Vorgaben des Vorsorgenden ab.
Unter reinen Renditegesichtspunkten spricht vieles für festverzinsliche
Wertpapiere, die die höchste durchschnittliche Bruttorendite dieses Anlagetyps aufweisen.
Dieser Befund ist unter steuerlichen Gesichtspunkten - zumindest soweit die entsprechenden
Freibeträge für Kapitalerträge (zur Zeit 1421 Euro Single/2842 Euro Ehepaar (Stand 1.
Januar 2004)) überschritten werden - zu relativieren. Gerade bei der Altersvorsorge
fallen gegen Ende der Ansparphase hohe Kapitalerträge an, die mit hohen Gehältern vor
Renteneintritt korrespondieren. Dadurch gewinnen steuerlich begünstigte Vorsorgeprodukte
- wie Kapitallebensversicherungen - an Gewicht. Auch die Riester-Rente oder andere
staatlich geförderte Vorsorgevarianten können - unter Einbeziehung der steuerlichen
Vergünstigungen - eine interessante Alternativen zu festverzinslichen Wertpapieren
sein. (Weitere Formen, besonders die betriebliche Altersvorsorge, aber auch
Immobilien sind zu spezifisch, als dass sie an dieser Stelle näher diskutiert werden
könnten).
Festverzinsliche Wertpapiere
Neben Sparbriefen und Festgeld bieten festverzinsliche Wertpapiere eine
kontinuierliche Verzinsung des angelegten Kapitals. Die im Vergleich zu Sparkonto oder
Festgeld meist höheren Zinsen sind den etwas höheren Risiken dieser Anlageklasse
geschuldet. Bonitätsrisiken und kapitalmarktspezifische Risiken (die Entwicklung des von
der Zentralbank festgesetzten Leitzinses) können die Rendite mindern. Durch
Diversifikation der Rentenpapiere und die Auswahl solventer Emittenten sollte das
Bonitätsrisiko minimiert werden. Das Kapitalmarktrisiko (das Sinken der Kurse
festverzinslicher Wertpapiere sobald der Geldmarktzins steigt) kann bei langfristigen
Investments (die festverzinslichen Wertpapiere werden über die gesamte Laufzeit gehalten)
zunächst vernachlässigt werden.
Im wesentlichen lassen zwei Formen festverzinslicher Wertpapiere unterscheiden:
Unternehmensanleihen und Staatsanleihen.
1. Unternehmensanleihen
Unternehmensanleihen sind von einzelnen Unternehmen ausgegebene Schuldtitel bzw.
Schuldverschreibungen. Ein (namhaftes) Unternehmen verbürgt für die Laufzeit der Anleihe
den Kapitalerhalt und einen von der Gewinnentwicklung des Unternehmens unabhängigen -
zuvor festgelegten - Zins. Es bleibt das Bonitätsrisiko, das Risiko, das
Liquiditätsproblem des Unternehmens die Zahlung des Zinses und die Rückzahlung des
Anlagesumme verhindern könnten.
2. Staatsanleihen
Die Risikostruktur von Staatsanleihen entspricht weitestgehend der anderer
festverzinslicher Wertpapiere, wie den zuvor dargestellten Unternehmensanleihen. Da aber
Staaten - oder zumindest Industrieländer - über die Steuereinnahmen über eine nahezu
"unbegrenzte" Liquidität verfügen, ist das Bonitätsrisiko entsprechend
gering. Das Bonitätsrisiko von Staaten bzw. Staatsanleihen (wie auch von ausgewählten
Unternehmens- bzw. Industrieanleihen) wird von Ratingagenturen analysiert und
prognostiziert.
Kapitallebensversicherungen
Kapitallebensversicherungen verbinden verschiedene Elemente der Grundsicherung -
Lebensversicherung, Vermögensaufbau über den Sparanteil (private Altersvorsorge)
und optional eine Berufsunfähigkeits- versicherung - zu einem komplexen Finanzprodukt.
Besonders die staatliche Förderung von Kapitallebensversicherungen - verschiedene Formen
der steuerlichen Begünstigung des Sparanteils - geben ihnen einen ausgezeichneten Status
als Vorsorgeprodukt. Leider ist die Kostenstruktur von Kapitallebensversicherung häufig
intransparent. Dennoch soweit die Kostenstruktur des Produktes optimiert ist (hoher
Sparanteil, geringe Vertriebs- und Verwaltungskosten) und die Lebensversicherung zur
Absicherung des Todesfallrisikos auch Sinn macht, bietet die Kapitallebensversicherung
eine interessante Möglichkeit zur individuellen Vorsorge.
Private Rentenversicherungen
Während der Vorsorgende mit Hilfe von festverzinslichen Wertpapieren oder
Kaptallebensversicherungen eigenes Kapital bildet, das im Alter - durch Entsparen -
kontinuierlich aufgezehrt oder auch verschenkt oder vererbt werden kann, erwirbt er mit
dem Abschluss einer privaten Rentenversicherung einen Anspruch auf eine lebenslange persönliche
Rente. Einen Anspruch also, der ausschließlich an die eigene Person gebunden ist. Im
Gegensatz zu anderen kapitalbildenden Vorsorgetypen ist damit zusätzlich eine
demographischer Faktor involviert, der das "Risiko" eines langen Lebens über
das Risikokollektiv der Versicherten diversifiziert. Dadurch kann die
Gesamtkapitalauszahlung einer privaten Rente - bei hohem Alter - das verzinste Kapital der
eingezahlten Beträge überschreiten, während bei einem frühem Tod, die Auszahlungen das
eingezahlte Kapital unterschreiten.
Die Auszahlungsgarantie bis ans Lebensende macht private Rentenversicherungen
besonders für die Basisversorgung nicht gesetzlich Versicherter ( in der gesetzlichen
Rentenversicherung ist ein lebenslanger Rentenanspruch und damit eine Basisversorgung
bereits garantiert) interessant.
Riester-Rente
Mit der Rentenreform des Jahres 2001 sollte die private Altersvorsorge als
zusätzliche Säule der individuellen Grundsicherung weiter forciert werden. Unter
bestimmten Bedingungen (Zertifizierung des Finanzproduktes durch die dem Bundesamt für
Versicherungswesen beigeordnete Zertifizierungsstelle) wird der Abschluß eines Vertrages
zur privaten Altersvorsorge staatlich gefördert.
Eine Besonderheit der Riester-Förderung besteht in der sogenannten nachgelagerten
Besteuerung. Soweit durch diese Form der privaten Altersvorsorge Vermögen gebildet wird,
lassen sich zunächst Steuern sparen. Die Einzahlungen sind bis zu einer Höchstgrenze
steuerfrei. Die Erträge bzw. die Auszahlung aus der Rister-Rente müssen aber später -
also bei Inanspruchnahme des angesparten Vermögens - versteuert werden.
Fazit: Der Umfang der privaten Altersvorsorge hängt letztendlich von
den persönlichen Erwartungen bzw. Wünschen des Vorsorgenden bezüglich seiner
Grundsicherung im Alter ab. Dennoch lassen sich Mindeststandards plausibilisieren. So
sollte sich eine angemessene Grunsdsicherung im Alter mehr oder weniger am aktuellen
Lebensstandard (nicht notwendig am aktuellen Einkommen) orientieren. Mit festverzinslichen
Wertpapieren, Kapitallebensversicherungen (vor allem als Direktversicherung), privaten
Rentenversicherungen und der Riester-Rente wurden vier wichtige Instrumente zur
privaten Altersvorsorge benannt. Ist eine angemessene Grundsicherung etabliert, kann
verbleibender finanzieller Spielraum für riskantere Anlageformen (Investments) genutzt
werden. |
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Im Gegensatz zur Vorsorge, steht
Investieren für ein finanzielles Engagement in riskanten Anlageformen (Anlagen des
Anlagetyps II). Der zunächst risikoaverse Akt des Sparens (im Kontext der Vorsorge) wird
durch Investments in eine aktive Form der Risikoübernahme transformiert! Finanzielle
Risiken werden, verbunden mit der Erwartung, langfristig überproportional von
volkswirtschaftlichen Wachstumschancen zu profitieren, bewußt in Kauf genommen. Damit
gewinnt ein effizientes Risikomanagement zentrale Bedeutung.
Makroinvesting zeigt eine risikooptimierte
Anlagestrategie für Aktieninvestments auf. Schlüssel einer risikooptimierten
Anlagestrategie ist die Diversifikation des Risikos. Diversifikation ermöglicht, die
Risiken von Aktieninvestments durch ein breit gestreutes, ein diversifiziertes Portfolio
zu minimieren. Anstatt schwerpunktmäßig in einzelne - vermeintlich aussichtsreiche -
Unternehmen/Aktien mit entsprechend hohen Kurs- und Ertragsrisiken zu investieren, werden
einzelwirtschaftliche Risiken durch Diversifikation weitgehend eliminiert (vgl. zum
Hintergrund Markroinvesting & More - Konzepte).
Makroinvesting verzichtet ganz auf die Auswahl einzelner
- möglicherweise erfolgversprechender - Aktien. Vielmehr werden durch repräsentative
Portfolios Erträge in Höhe der durchschnittlichen Rendite eines
Marktsegmentes intendiert. Was zunächst als Verzicht scheint - denn aktiv gemanagte Fonds
werden mit dem Versprechen im Verhältnis zum Marktsegment überdurchschnittlicher
Erträge verkauft - erweist sich bei genauerer Analyse als langfristiger
Perfomancevorteil. Denn während aktive Anlagestrategien, im Sinne einer Auswahl
einzelner, aussichtsreicher Aktien, vor dem Hintergrund des Versprechens
überdurchschittliche Renditen zu realisieren, zumeist vor allem hohe Kosten
generieren, ermöglicht Makroinvesting genau umgekehrt, durchschnittliche
Erträge bei minimalen Kosten zu realisieren.
Eine Vielzahl empirischer Performancevergleiche haben gezeigt und
zeigen, dass eine passive Anlagestrategie - wie Makroinvesting - langfristig
deutliche Performancevorteile bietet: Während die am Aktienmarkt erzielten Renditen von
aktiven und passiven Anlagestrategien langfristig konvergieren, schlagen sich die
Kostenvorteile von passiven Strategien in einer höheren Gesamtperformance nieder (vgl.
hierzu Tabelle 8).
Mit Indexfonds, Indexaktien und
Indexzertifikaten stehen gleich drei Finanzinstrumente für die Implementierung von Makroinvesting
zur Wahl. Alle drei ermöglichen, durch die Diversifikation einzelwirtschaftlicher Risiken
an der durchschnittlichen Wertentwicklung eines Marktes oder Marktsegmentes zu
partizipieren. Indexprodukte erlauben, Makroinvesting kostengünstig zu
implementieren.
Die drei Finanzinstrumente sind -
obwohl gleichermaßen an Indizes orientiert - unterschiedlich strukturiert. Welches für
ein spezifisches Investment vorzuziehen ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab,
die - neben einer kurzen Beschreibung der Instrumente - in einer Tabelle
zusammengestellt sind (vgl. hierzu Tabelle 9).
Indexfonds
Es mag überraschen - Indexfonds sind
ein relativ junges Anlageinstrument. Erst wenn die moderne Kapitalmarkttheorie das
Verhältnis von Ertrag und Risiko einer systematischen, einer formalen Analyse unterzieht
und in der Diversifikation - im Gegensatz zur Prognose - ein originäres Mittel
zur Minimierung des Risikos sieht, wird - Mitte der 1970er Jahre - der erste für
Privatanleger geöffnete Indexfonds aufgelegt (ein Indexfonds auf den amerikanischen
S&P 500 Index der Investmentgesellschaft Vanguard. - Heute der größte Fonds der
Welt).
Die formale Analyse von
Risikoprozessen - im Gegensatz zur fundamentalen Analyse unternehmerischer Ertragschancen
- in den Mittelpunkt von Anlageentscheidungen zu stellen, darin vor allem unterscheiden
sich passive Indexstrategien von den Vorgaben eines aktiven Fondsmanagements.
Indexfonds folgen dabei einer
einfachen Idee: Sie strukturieren und gewichten die Aktien in ihrem Portfolio analog zu
einem - für einen Markt repräsentativen - Index. Während aktiv gemanagte Fonds
also durch "stock-picking", durch die Auswahl besonders aussichtsreicher Aktien
versuchen, eine im Verhältnis zum Benchmark (dem Index), überdurchschnittliche Rendite
zu realisieren, zielt der Indexfonds immer auf die - durch den Index repräsentierte -
durchschnittliche Rendite eines Marktes. Eine "Bescheidenheit", die sich
auszahlt: Verschiedene empirische Untersuchungen belegen, dass langfristig kaum
ein aktiv gemanagter Fonds (unter Berücksichtigung der Gesamtkosten "total expense
ratio" des Fondsinvestments) den entsprechenden Vergleichsindex bzw. einen daran
orientierten Indexfonds schlägt. Selbst mögliche Performancevorsprünge aktiv gemanagter
Fonds werden durch die günstigere Kostenstruktur der Indexfonds langfristig kompensiert:
Denn dadurch, dass Indexfonds nur Veränderungen in der Zusammensetzung der jeweiligen
Indizes nachvollziehen, fallen - im Vergleich zu aktiv gemanagten Fonds - erheblich
geringere Verwaltungsgebühren und Transaktionskosten an.
[Was darf ein Indexfonds kosten?
Ausgabeaufschlag max. 2,5% (einmalig) und Managementgebühren max. 0,6% (jährlich)]
Indexaktien
Indexaktien oder auch "exchange traded funds" sind
Indexfonds, die - wie Aktien - kontinuierlich an Börsen gehandelt werden. Dies hat -
neben der erhöhten Liquidität und Transparenz des Fondsinvestments - den Vorteil,
dass die sonst üblichen Ausgabeaufschläge entfallen. Beim Kauf von Indexaktien
fallen also nur die üblichen Spesen für Aktienkäufe an. Die Handelbarkeit an der Börse
macht Indexaktien zu einem günstigen und flexiblen Investments, vor allem, wenn man sie
mit den zumeist teureren klassischen Fonds, deren Kurs zudem nur einmal täglich
festgestellt wird - vergleicht.
[Was dürfen Indexaktien kosten? Die Ordergebühren (einmalig)
sind abhängig von den Gebühren der Depotbank. Managementgebühren max. 0,6% (jährlich)]
Indexzertifikate
Indexzertifikate sind
Schuldverschreibungen einer Emissionsbank, deren Rendite sich an der Entwicklung eines
zugrundeliegenden Index (Basis) orientiert. Indexzertifikate sind also Derivate und
entsprechen keinem realen Aktienbesitz. Konditionen (Laufzeit, Basis, Gebühr usw.) werden
von der jeweiligen Emissionsbank festgelegt. Das Bonitätsrisiko der Schuldverschreibung,
des Zertifikats hängt dabei von der Bonität des Emmittenten ab.
Als Basis für Indexzertifikate
dienen Performance- oder Kursindizes. Performanceindizes sind, da hier die Dividenden in
die Berechnung des Indizes einbezogen werden, als Basis für Zertifikate grundsätzlich
vorzuziehen. Indexzertifikate auf Kursindizes vermindern die Gesamtrendite, da sie allein
die Kursentwicklung (und nicht die Wertsteigerung eines Investments durch die
ausgeschüttete Dividenden) nachvollziehen. Indexzertifikate werden über die Börse
gekauft und verkauft Sparpläne
Sparpläne erlauben - über den Kauf von (Fonds-) Anteilen
in gleichbleibenden monatlichen Sparraten - Aktieninvestments zu verstetigen. Durch
Sparpläne wird antizyklisches Investieren automatisiert. Hohe Kurse führen dazu, dass
bei einer gleichbleibende Sparrate weniger Anteile gekauft werden, bei niedrigeren Kursen
dagegen entsprechend mehr. Durch kontinuierliches Investieren - dem zweiten wesentlichen
Aspekt von Makroinvesting - werden erratische Kursschwankungen ausgeglichen.
Sparpläne ermöglichen, Kursausschläge zu neutralisieren bzw. langfristig von unterdurchschnittlichen
Eintrittspreisen zu profitieren.
Fazit: Makroinvesting ist
als eine risikooptimierte Anlagestrategie für Aktien konzipiert. Durch die Kombination
einer weitgehenden Diversifikation einzelwirtschaftlicher Risiken mit einem
kontinuierlichen Investieren in gleichbleibenden Sparraten, werden die Renditechancen an
Aktienmärkten optimiert. Makroinvesting lässt sich mit Hilfe verschiedener
Anlageinstrumente implementieren.
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Investieren
Tabelle 8: Die mit einer Anlage in aktiv gemanagte Fonds verbundenen
Kosten soll durch die Gegenüberstellung der durchschnittlichen Renditen aktiv gemanagter
Fonds für deutsche Standardaktien und die durchschnittlichen Renditen eines
entsprechenden Indexproduktes (orientiert am DAX) verdeutlicht werden. Für die folgende
Tabelle wurde die durchschnittliche jährliche Rendite der 35 bedeutendsten aktiv
gemanagten Fonds und die durchschnittliche jährliche Rendite eines indexorientierten
Investments ermittelt. Eine Approximation der Kosten ergibt sich dann aus Differenz des
historischen Vermögenszuwachses beider Anlageformen. Dabei wird zunächst ein
Anlagezeitraum von 10 Jahren zugrunde gelegt (Anlageergebnis per 31.07.1999). Bei einem
längeren Anlagezeiträumen wachsen diese Differenzen - durch Zinseszinseffekte -
überproportional.
| Anlageform |
durschschnittliche Rendite |
Vemögenszuwachs (Anlagesumme 100000 Euro/ Zeitraum 10
Jahre) |
| aktiv gemanagte Fonds (Deutschland) |
ca. 10% |
259 000 |
| indexorientierte Investments (DAX) |
ca. 12% |
310585 |
| Quelle: Fehrenbach/Kapferer "An
Investmentfonds verdienen", eigene Berechnungen (Berechnungen ohne Gewähr) |
Das Beispiel zeigt, dass die durchschnittlichen Kosten für einen aktiv
gemanagte Fond - bei einer Anlagesumme von 100 000 Euro und einem Anlagezeitraum von 10
Jahren - bis zu 50 000 Euro betragen können. Für einen Zeitraum von 20
Jahren würden sie überproportional (Zinseszinseffekte) auf knapp 300 000 Euro,
für einen Zeitraum von 30 Jahren auf 1,2 Millionen Euro steigen! Diese absoluten
Beträge zeigen die zu erwartenden verdeckten Kosten einer Anlage in aktiv
gemanagte Fonds, indem sie deren durchschnittliches Ertragspotential, das durch
Tranaktions-, Vertriebs- und Verwaltungskosten deutlich dezimiert wird, mit den
potentiellen Erträgen eines repräsentativen Portfolios (Indexprodukte) vergleicht.
Tabelle 9: Anlageinstrumente zur Umsetzung
von Makroinvesting (Die steuerliche Behandlung ist abhängig von der aktuellen
Gesetzgebung und kann sich damit jederzeit ändern)
| |
Indexfonds |
Indexzertifikate |
| Gesamtkosten
|
vergleichsweise
hoch (Indexaktien sind hier teilweise eine günstigere Alternative) (-) |
vergleichsweise
gering (+) |
| Dividendenrendite
|
ja (+) |
nur falls
auf Basis eines Performanceindex |
| Laufzeit
|
unbegrenzt
(+) |
unterschiedlich,
teilweise unbegrenzt |
| Bonitätsrisiko
|
kein
Bonitätsrisiko (+) |
Bonitätsrisiko
der Emissionsbank (-) |
| Sparläne
|
fast immer
(+) |
nur für
ausgewählte Zertifikate (-) |
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Reich
&Glücklich |
Ein wesentlicher Zug des "Zen" ist es, ein
Tun als eine geistige Übung zu verstehen, bei der nicht allein das Erreichen des
Handlungszieles im Mittelpunkt steht, sondern die Erfahrungsmöglichkeiten entlang des
Weges. Auf den gesamten Erfahrungshorizont kommt es an. In diesem Sinne versteht sich Makroinvesting
& More ein wenig als "Zen der Finanzplanung". Makroinvesting
& More geht von einem erweiterten Verständnis von Wirtschaft und Risiko aus. Das
Primat der Vorsorge eröffnet, im Rahmen einer effizienten risikoaversen
Vorsorgestrategie, die wesentlichen Voraussetzungen für jenen heiteren Gemütszustand,
den Epikur "ataraxie" nennt.
Makroinvesting erlaubt es dann, sich im Rahmen einer risikooptimierten
Anlagestrategie für Aktien gelassen einzulassen, auf das große, ernste Spiel, das sich
werktäglich in den Gesichtern von Managern, Börsenmaklern und Investmentbankern
spiegelt: Kapitalismus. |
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